Bei der Kündigung einer bestehenden Kfz Versicherung müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, der Stichtag für eine rechtmäßige Kündigung ist auf den 30.11. datiert. Wer vergisst vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ist in der Regel automatisch ein weiteres Jahr an seine Autoversicherung gebunden. Aber auch Sonderfälle wie Beitragserhöhung oder ein Fahrzeugwechsel machen einen Versicherungsanbieterwechsel problemlos möglich, aus dem Grund lohnt sich dann ein Kfz Versicherung Vergleich:
-Vertragsablauf: bis zum 30.11. jeden Jahres kann der Versicherungsnehmer seine Kündigung der bestehenden Kfz Versicherung geltend machen, um anschließend ab dem 01.01. bei einer neuen Assekuranz Versicherungsschutz zu genießen.
-Fahrzeugwechsel: Verkauft der Versicherungsnehmer sein altes Fahrzeug oder verschrottet es gar, ist ein Wechsel der Kfz Versicherung auch möglich. Der Versicherung erlischt automatisch. Eine formale Kündigung zu schreiben ist nicht notwendig, der Versicherer muss jedoch hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Der Fahrzeughalter kann frei entscheiden, bei welchem Anbieter er dann für das neue Auto eine Versicherung abschließen möchte.
-Sonderkündigungsrecht: erhöht die Assekuranz für Kfz Versicherung die Beiträge (die Beiträge müssen mindestens um 5% gegenüber dem vorherigen Beitrag steigen, oder aber sie erhöhen sich um mehr als 25% gegenüber dem Beitrag bei Vertragsabschluss) oder ändert der Versicherungsgeber Vertragsbedingungen, die Typ- oder Regionalklassen, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall muss die Kündigung eines bestehenden Vertrages binnen eines Monats schriftlich erfolgen. Hier muss dem Versicherer mitgeteilt werden, zu welchem Zeitpunkt er bei einem neuen Anbieter Versicherungsschutz genießt. Auch bei einem Schadensfall ist die Kündigung der Kfz Versicherung möglich. Ansonsten kann man die Autoversicherung noch wechseln, wenn man das eigene Fahrzeug abmeldet und danach wieder anmeldet, allerdings ist das recht umständlich und kostet noch dazu Geld.